Lenk- & Ruhezeiten · EU-VO 561/2006
Lerne die Sozialvorschriften fĂŒr Berufskraftfahrer â vom Regelwerk bis zur Praxisaufgabe.
Module
Grundlage: VO (EG) Nr. 561/2006 · Stand 2025
Modul 1 · Regelwerk
Nach spÀtestens 4,5 Stunden ununterbrochener Lenkzeit muss eine Pause eingelegt werden.
â ïž Beim Splitting muss die 15-Min-Pause zuerst kommen!
Variante A: 45-Min-Pause nach 4,5h â danach wieder bis zu 4,5h lenken
Variante B: Splitting â Summe Fahrt †4,5h, dann mind. 30 Min Pause
Die gesamte Lenkzeit eines Tages (zwischen zwei tĂ€glichen Ruhezeiten) ist begrenzt â unabhĂ€ngig von Pausen dazwischen.
RegulĂ€re 9h (grĂŒn) + optionale VerlĂ€ngerung auf 10h (rot, max. 2Ă / Woche)
Nach jeder Schicht muss eine ununterbrochene Ruhezeit eingehalten werden. Sie gilt innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums ab Schichtstart.
Die verkĂŒrzte Ruhezeit muss nicht nachgeholt werden (anders als bei der Wochenruhe).
RegulÀrtag: max. 13h Schicht + 11h Ruhe = 24h
Ausnahmetag (max. 3Ă zwischen zwei Wochenruhen): Ruhe auf 9h verkĂŒrzt
Die Summe aller Lenkzeiten in einer Kalenderwoche ist begrenzt. ZusĂ€tzlich gilt ein Limit fĂŒr zwei aufeinanderfolgende Wochen.
Beispiel: Woche 1 mit vollen 56h â Woche 2 darf nur noch max. 34h haben (90 â 56 = 34)
Nach spÀtestens 6 aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Perioden muss eine wöchentliche Ruhezeit beginnen.
Modul 3 · Tages-Disposition
Modul 4 · Wochen-Disposition
Modul 5 · Mehrtages-Disposition