Ein LKW-Fahrer im Güterfernverkehr trägt eine hohe Verantwortung – nicht nur auf der Straße, sondern auch in der Dokumentation. Laut §7 und §7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) ist das Mitführen bestimmter Dokumente keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Dazu zählen die Erlaubnis oder Erlaubnisausfertigung (z.B. Gemeinschaftslizenz), Nachweise über Technik-, Sicherheits- und Umweltstandards sowie eine gültige Haftpflichtversicherung. Ohne diese Papiere drohen bei einer Kontrolle durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) empfindliche Strafen.
Darüber hinaus lassen sich weitere zwingend mitzuführende Dokumente in drei Kategorien einteilen: persönliche Papiere (wie Führerschein und ADR-Schein), fahrzeugbezogene Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) und ladungsbezogene Papiere (Warenbegleitpapier). Auch Urlaubsbescheinigungen für fehlende Tachoscheiben-Einträge sind essenziell.