Megatrans Logistik

Willkommen in der Disposition!

Es ist 09:23 Uhr und das Telefon steht nicht still. Fahrer Thomas hat Probleme an der Rampe, Kunden wollen ihre Ware umleiten und Dokumente fehlen.

Als Mitarbeiter der Spedition Megatrans Logistik müssen Sie jetzt zum Experten für Fahrerverhalten und Frachtrecht werden, um Thomas und unseren Kunden zu helfen. Absolvieren Sie die vier Lernmodule, um den Vormittag erfolgreich zu meistern.

Mitführungspflichten

Dokumente & Lizenzen nach GüKG.

Be- und Entladen

Verantwortung & Standgeld.

Der Frachtbrief

Sperrpapier & Verfügungsrecht.

Hindernisse & Inkasso

Zustellung & Nachnahme.

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Absolvieren Sie erst alle 4 Lernmodule, um die Schicht in der Disposition zu übernehmen.

Kapitel 01

Mitführungspflichten

Ein LKW-Fahrer im Güterfernverkehr trägt eine hohe Verantwortung – nicht nur auf der Straße, sondern auch in der Dokumentation. Laut §7 und §7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) ist das Mitführen bestimmter Dokumente keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Dazu zählen die Erlaubnis oder Erlaubnisausfertigung (z.B. Gemeinschaftslizenz), Nachweise über Technik-, Sicherheits- und Umweltstandards sowie eine gültige Haftpflichtversicherung. Ohne diese Papiere drohen bei einer Kontrolle durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) empfindliche Strafen.

Darüber hinaus lassen sich weitere zwingend mitzuführende Dokumente in drei Kategorien einteilen: persönliche Papiere (wie Führerschein und ADR-Schein), fahrzeugbezogene Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) und ladungsbezogene Papiere (Warenbegleitpapier). Auch Urlaubsbescheinigungen für fehlende Tachoscheiben-Einträge sind essenziell.

Arbeitsauftrag 1.1: Kategorisieren Sie die Dokumente fachgerecht

Führerschein
Anhängerschein
Warenbegleitpapier
Maut-Nachweis

Arbeitsauftrag 1.2: Besondere Mitführungspflichten bei Gefahrgut

Welche Dokumente sind bei der Beförderung von gefährlichen Gütern zwingend zusätzlich mitzuführen? (Multi-Select)

Arbeitsauftrag 1.3: Pflicht nach §7 GüKG

Wählen Sie die korrekte Aussage zur Haftpflichtversicherung:

Kapitel 02

Be- und Entladen

An der Laderampe gilt: Klare Kante bei der Haftung. Die beförderungssichere Verladung liegt in der Verantwortung des Absenders (§ 412 HGB). Er muss das Gut so sichern, dass es den physikalischen Belastungen des Transports (Kurven, Bremsen) standhält. Der Frachtführer (Fahrer) ist hingegen für die betriebssichere Verladung zuständig. Er prüft, ob das Fahrzeug trotz Beladung verkehrssicher ist (Achslasten, Gesamthöhe, StVO).

Wartezeiten sind teuer. Für einen 40-Tonner sind pauschal 2 Stunden Ladezeit vorgesehen. Steht der Fahrer länger, weil der Kunde nicht bereit ist, hat der Spediteur Anspruch auf Standgeld. Das Entladen ist ebenfalls Aufgabe des Absenders, kann aber delegiert werden.

Arbeitsauftrag 2.1: Zuweisung der Verantwortlichkeiten

Haftung für die beförderungssichere Ladung (Ladungssicherung gegen Transportschäden)
Überprüfung der Achslasten und allgemeinen Verkehrssicherheit (betriebssicher)

Arbeitsauftrag 2.2: Standgeld-Regelungen (Entscheidung)

Standgeld dient als besondere Vergütung für die aktive Mithilfe des Fahrers beim Beladen.
Ein Anspruch auf Standgeld besteht nur, wenn die Verzögerung nicht im Risikobereich des Spediteurs liegt.

Arbeitsauftrag 2.3: Fristen für 40t-LKW

Wie viele Stunden Ladezeit sind beim 40t-LKW pauschal jeweils maximal vorgesehen?

Kapitel 03

Der Frachtbrief

Der Frachtbrief ist das zentrale Steuerungsdokument. Er wird in drei Originalen ausgestellt. Eine Kopie bleibt beim Absender (die sogenannte Absenderausfertigung). Diese Kopie ist entscheidend für das Verfügungsrecht. Solange der Absender dieses Papier hat, kann er die Fahrt beeinflussen (Lieferstopp, Umleitung). Deshalb heißt er auch Sperrpapier.

Das Recht zur Weisung erlischt, sobald der LKW am Bestimmungsort eintrifft und das Gut zur Ablieferung bereitsteht. Ab dann darf der Empfänger über das Gut verfügen.

Arbeitsauftrag 3.1: Anzahl der Frachtbrief-Originale

Arbeitsauftrag 3.2: Nachträgliches Verfügungsrecht

Welche Weisungen darf der Absender nachträglich erteilen? (Multi-Select)

Arbeitsauftrag 3.3: Dokumentenbezeichnung

Wie wird der Frachtbrief bezeichnet, da der Absender seine Ausfertigung vorlegen muss, um Weisungen zu erteilen?

Kapitel 04

Hindernisse & Inkasso

Wenn es hakt: Ein Beförderungshindernis (Stau, Panne) oder ein Ablieferungshindernis (Empfänger nicht da) erfordert sofortiges Handeln. Der Fahrer muss Weisungen einholen. Bei verderblicher Ware darf er im Notfall einen Notverkauf einleiten.

Thema Zustellung: In Abwesenheit des Empfängers darf an Ersatzpersonen geliefert werden. In Wohnungen sind das erwachsene Angehörige, in Firmen beschäftigte Personen. Wichtig: Bei Nachnahme gilt "Nur Bares ist Wahres". Keine Übergabe ohne Geld!

Arbeitsauftrag 4.1: Differenzierung der Transporthindernisse

Ordnen Sie die 8 Situationen korrekt zu (Beförderungs- oder Ablieferungshindernis):

Stau auf der Autobahn
Empfänger nicht anzutreffen
Motorschaden / Panne
Annahmeverweigerung
Schneechaos / Glatteis
Empfänger unbekannt verzogen
Defekt des Kühlaggregats
LKW-Unfall

Arbeitsauftrag 4.2: Ersatzempfänger in Geschäftsräumen

An welche Personen darf die Ware rechtmäßig übergeben werden? (Multi-Select)

Arbeitsauftrag 4.3: Inkasso-Regeln

Eine Nachnahmesendung darf auch gegen ein schriftliches Überweisungsversprechen ausgehändigt werden.

Disposition Aktiv

Megatrans Logistik Zentrale

08:15 Uhr

Abschlussprüfung: Fachwissen Güterverkehr